Jahresbericht 2024

Für den Bereich Menschenrechte und Sport waren 2024 neben regelmäßig anfallenden Menschenrechtsfragen im Sportkontext drei Sportgroßveranstaltungen (SGV) in Mitteleuropa besonders prägend: die Fußballeuropameisterschaft der Männer in Deutschland (EURO 2024), die Olympischen Spiele sowie die Paralympischen Spiele in Paris, Frankreich. Das ZMS brachte sich insbesondere rund um die EURO 2024 sowie zur Stärkung von Menschenrechten im und durch Sport insgesamt auch im Jahr 2024 wieder verschiedentlich ein.

Mit Blick auf die EURO 2024 hatten Bundesregierung, Landesregierungen, Host Cities, DFB und UEFA im November 2023 eine Menschenrechtserklärung unterzeichnet und öffentlich vorgestellt. Dies hatte große mediale Aufmerksamkeit erlangt und gespannte Beobachtung informierter Kreise nach sich gezogen. Schließlich stellte die Erklärung für eine in Deutschland ausgerichtete SGV ein Novum dar. Sie war grundlegend entlang der Vorgaben aus den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP) erarbeitet worden. Auch für ihre erfolgreiche Umsetzung war somit Neuland zu betreten. Dies wurde nicht durchgehend überzeugend bewältigt. Schon bei der Erarbeitung der Erklärung war es zu einer nur sehr kurzfristigen Einbindung relevanter zivilgesellschaftlicher Einrichtungen und Fachorganisationen gekommen. Auch die in der Folge gebotenen Schritte zur Umsetzung eines Menschenrechtsansatzes für die EURO 2024 verliefen eher schleppend. So wurde beispielsweise erst im Juni 2024 ein menschenrechtlicher Beschwerdemechanismus eingerichtet. Er erfüllte zudem nach verbreiteter Einschätzung nicht die Basisanforderungen an einen solchen Mechanismus aus den UNLP. Im Besonderen vernachlässigte er einen direkten Einbezug von potentiell besonders durch Menschenrechtsrisiken Betroffenen. Angesichts der kurzfristigen Einrichtung war es ihnen in den Vorarbeiten zur EURO 2024 zudem praktisch kaum möglich, hinsichtlich etwaiger erlittener Menschenrechtsverletzungen die erst später gebotene Beschwerdemöglichkeit wahrzunehmen.

Auch in anderen Bereichen verlief die menschenrechtsrelevante Vorbereitung der EURO nicht ideal. So wurde etwa das begrüßenswerte Konzeptpapier „Polizei und Menschenrechte – Selbstverständnis der Polizeien des Bundes und der Länder“ erst sehr spät fertig und am 11. Juni 2024 vorgestellt. Mit diesem Termin drei Tage vor dem Eröffnungsspiel konnten menschenrechtlich nach Auffassung des ZMS besonders gebotene Schulungsmaßnahmen für Sicherheitskräfte kaum mehr durchgeführt werden. Weitere Beispiele für die insgesamt inkonsistente Konzeption und Umsetzung eines EURO 2024-Menschenrechtsansatzes – beispielsweise die ebenfalls sehr kurzfristige und intransparente Einberufung eines EURO 2024 Menschenrechts Boards, das in der Turniernachbereitung keinen Bericht oder sonstig greifbare Resultate seiner Arbeit vorgelegt hat – ließen sich anführen. Während die Überzeugung von der Relevanz eines gelingenden Menschenrechtsansatzes für den Turniererfolg auf politischer Ebene zumindest wahrnehmbar schien, blieb das Engagement der Ausrichterorganisation der EURO 2024 schlussendlich deutlich hinter den Bid Book-Ankündigungen zurück. Auch die strikte Ausrichtung an den UNLP, die im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien der 20. Legislatur des Deutschen Bundestags (2021-2025) explizit für die EURO 2024 angekündigt worden war, blieb so in der Gesamtschau wohl aus. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der lauten Kritik aus Deutschland an der Ausrichtung von SGV durch Staaten wie etwa Katar 2022 ist dies misslich und unbefriedigend. Zugleich ist jedoch festzuhalten, dass Menschenrechtsverletzungen im direkten Umfeld der EURO 2024 während des Turniers insgesamt im angestrebt moderaten Rahmen blieben.

Über dieses Beispiel der Menschenrechtsrelevanz rund um SGV hinaus, stellten sich im Jahr 2024 weitere relevante Menschenrechtsentwicklungen im deutschen Sportkontext ein. So wurde etwa ein Safe Sport Code (SSC) fertiggestellt und vorgelegt. Er wurde im Dezember 2024 von der Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) angenommen und soll künftig für den Umgang mit interpersonaler und sexualisierter Gewalt im deutschen Sport maßgeblich sein. Dem mit breiter politischer Unterstützung entstehenden Zentrum für Safe Sport wird dieses Regelwerk künftig als inhaltlicher Bezugspunkt dienen. Der menschenrechtliche Bezug des SSC, der insbesondere auf Grundlage der Expertise von Fachwissenschaftlerinnen der Deutschen Sporthochschule erarbeitet wurde, ist themengemäß verengt, aber in angenommener Fassung zumindest existent: die Menschenwürde wird als grundlegender Bezugspunkt im Dokument wiederholt angeführt. Mit seiner Ausrichtung auf den Umgang mit interpersonaler und sexualisierter Gewalt fokussiert der SSC einen relevanten menschenrechtlichen Teilbereich. Eine Aufgabe der kommenden Jahre wird es jedoch sein, diesen besonderen Fokus künftig in eine insgesamt menschenrechtsgeleitete Sportpolitik und -praxis einzubetten.

Auch die Vorarbeiten und der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zum Sportfördergesetz sind angesichts seines Menschenrechtsbezugs für das Jahr 2024 hervorzuheben. Die Annahme dieses Gesetzes hätte eine Verrechtlichung von menschenrechtlichen Anforderungen insbesondere mit Blick auf SGV gebracht. Hiermit wäre auch einer zentralen Forderung des ZMS aus den vergangenen Jahren entsprochen worden. Angesichts der vorzeitig beendeten 20. Legislatur des Deutschen Bundestags ist die Verabschiedung eines Gesetzes mit Basisanforderungen zu menschenrechtlicher Sorgfalt bei SGV nun jedoch erneut ungewiss. Dieser Rückschritt geht mit einer allgemeinen Unterbrechung der fortschreitenden Menschenrechtsdurchsetzung im Wirtschaftskontext einher: rechtliche Vorgaben wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie die EU-Richtlinie zu Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD) werden aufgrund der aktuellen politischen Konstellation in ihrer Ausrichtung in jüngerer Zeit überprüft bzw. überarbeitet. Während es unwahrscheinlich erscheint, dass ihre komplette Rückabwicklung erfolgt, ist eine Konsolidierungsentwicklung anzunehmen. Auswirkungen auf die weitere Entwicklung im Bereich Menschenrechte und Sport, der trotz der teils enormen Umsatzzahlen führender Sporteinrichtungen im Vergleich zu vielen anderen Wirtschaftsbereichen noch weitestgehend unreguliert verblieben war, sind zu erwarten. Auch die von der Bundesregierung intendierte Erarbeitung und Einführung eines Leitbilds für Menschenrechte und SGV ist durch die vorzeitige Beendigung der Regierungskoalition im Bund ungewiss.

Von einer grundständig menschenrechtsgeleiteten Sportpolitik kann somit in Deutschland auch nach den mit Spannung erwarteten Entwicklungen des Jahres 2024 weiter nicht die Rede sein. Die EURO 2024 scheint den erhofften strukturellen Schub für die Einbettung von Menschenrechten in künftige SGV in Deutschland nicht gebracht zu haben. Einzelakteure wie etwa der DOSB, die Deutsche Fußball-Liga (DFL) und/oder ihre jeweiligen Mitglieder haben mit ihren individuellen, derzeit noch weitestgehend auf Eigeninitiative beruhenden menschenrechtlichen Umsetzungsansätzen jedoch eine Grunddynamik im Bereich sozialer Nachhaltigkeit der letzten Jahre (LkSG, CSDDD etc.) zumindest aufgegriffen. Auch für einzelne menschenrechtliche Themenbereiche wie z.B. Hate Speech im Sport war das punktuell der Fall. Gerade auch angesichts der in diesem Bereich rückläufigen Dynamik ist eine Fortführung und Ausweitung der verschiedenen individuellen Maßnahmen für guten Fortschritt im Bereich Menschenrechte und Sport weiter erstrebenswert.

Aktivitäten des ZMS

Abweichend vom zu erwartenden großen Interesse an seinen fachlich-kritischen Beiträgen bewegte sich die tatsächliche strukturierte Einbindung des ZMS durch politische Entscheidungsträgerinnen, die Ausrichterorganisation der EURO 2024 und sonstige Stakeholder rund um die EURO 2024 insgesamt in deutlichen Grenzen. Nichtsdestotrotz setzte das ZMS seine Tätigkeit voller Überzeugung fort. Dies geschah in der Überzeugung, dass weiterer Druck und fachliche Direktive von fachlich versierten Organisationen wie dem ZMS zu Menschenrechten und Sport angesichts der geschilderten Entwicklungen besonders geboten bleiben. Ziel bleibt es dabei, Menschenrechte im deutschen Sportkontext nicht nur aber insbesondere auch im Kontext von SGV in Deutschland als Standard angemessen und frühzeitig zu berücksichtigen und so ihre Achtung zu stärken.

Im Jahr 2024 gelang dies als Teil von Vorarbeiten und Prozessen rund um die Ausrichtung der EURO 2024. Trotz der nur punktuellen formellen Einbindung des ZMS, konnten wir qualitative Verbesserungen von Basisdokumenten und der auf ihnen aufbauenden Kommunikation sicherstellen. So ging etwa die fachlich relevante Korrektur des Namens der Menschenrechtserklärung der EURO 2024 (entgegen ursprünglicher Bezeichnung handelte es sich nicht um eine Policy im Sinne der UNLP) auf das ZMS zurück. Auch die Einbindung von relevanten Organisationen wie dem Europarat in die inhaltliche Vorbereitung konnte unser Präsident Jonas Burgheim sicherstellen. In die Überarbeitung des Menschenrechtskonzeptpapiers für die Polizei konnten wir diverse fachliche Korrekturen sowie die grundlegende Anregung verstärkter Schulungsmaßnahmen in dem Bereich einbringen. 

Rund um das Turnier war das ZMS in vielfältige Formate und Veranstaltungen mit Bezug zur menschenrechtlichen Sorgfalt eingebunden. Unser Präsident Jonas Burgheim hielt im Mai 2024 einen Vortrag zu „Menschenrechten und Sport – wie passt das zusammen?!“ für das bundesweite Online-Angebot der deutschen Volkshochschulen. Bei Veranstaltungen im Begleitprogramm der EURO 2024 konnten wir das Thema verschiedentlich einbringen. So nahm unser Präsident am „100 Tage bis zur EURO 2024“-Termin im Bundesinnenministerium teil. Jonas Burgheim und Dr. Ben Weinberg waren im Juni 2024 auch beim Football for Sustainability Summit in Berlin dabei. Bei einem Panel zu Menschenrechten und Sport brachte unser Präsident die ZMS-Expertise und Blickwinkel in den tendenziell international geprägten Diskurs ein. Auch im Anschluss an das Turnier waren die Einschätzungen des ZMS weiter gefragt: bei Folgegesprächen für Feedback zum umgesetzten Menschenrechtsansatz war Jonas Burgheim neuerlich im Bundesinnenministerium und in anderen relevanten Foren, wie zum Beispiel dem Runden Tisch Sport und Menschenrechte des DOSB, in Berlin für das ZMS im Einsatz.

Trotz dieses verschiedentlichen Einsatzes ist angesichts einer aus verschiedenen Gründen mangelnden Kohärenz des menschenrechtlichen Gesamtansatzes der EURO 2024 sowie der nur selektiven Einbindung des ZMS in spezifisch eingerichtete Umsetzungsstrukturen für das Turnier durch die Ausrichterorganisation EURO 2024 jedoch insgesamt ein nur überschaubarer Ertrag der Anstrengungen des ZMS rund um die SGV zu konstatieren: grundlegenden fachliche Anstöße des ZMS wurden zwar gesucht und aufgegriffen, eine Evolution und zunehmend starke auch institutionelle Einbindung des ZMS erfolgte jedoch nicht. Dies galt ähnlich auch für verschiedene Projektmittelanträge, etwa bei der EURO 2024 Kulturstiftung oder im Kontext des Programms der Bundesregierung Demokratie leben!, die das ZMS stellte. Sie führten im Jahr 2024 nicht zur erhofften Förderung von Schulungsmaßnahmen im Bereich Menschenrechte und Sport, die das ZMS unter Verwendung von Projektmitteln durchführen wollte.

Gleichwohl konnte das ZMS, vertreten durch sein Präsidiumsmitglied Dr. Ben Weinberg, maßgeblich zur Erarbeitung der Unterrichtsmaterialien “Olympia ruft: Mach mit!” der Deutschen Olympischen Akademie (DOA) beitragen. Die Unterrichtsmaterialien erschienen bisher alle zwei Jahre zu den Olympischen und Paralympischen Spielen und sind kostenlos verfügbar. Die Ausgabe mit ZMS-Beteiligung für Paris 2024 legte den Fokus auf französische Kultur, Nachhaltigkeit, Menschenrechte und neue olympische Sportarten wie Breaking und Surfen. Dank Unterstützung durch die Aktion Mensch gab es die Materialien auch barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung. Dieses ZMS-Engagement war nicht nur durch seine große Reichweite von Erfolg gekrönt. Im Rahmen des 6. Kongresses der Europäischen Olympischen Akademien (EOA) wurde es mit dem Preis in der Kategorie “Olympic Education” ausgezeichnet. Dies ist auch als tolle Anerkennung für die Relevanz des Themenbereichs Menschenrechte und Sport zu verstehen.

Jenseits der SGV fanden 2024 diverse weitere Vorträge und Gespräche mit ZMS-Beteiligung statt. Im Mai 2024 standen auf Einladung der Konrad Adenauer Stiftung die ZMS-Mitglieder Nuray Akyildiz und Dr. Ben Weinberg Studierenden zum Thema „Wem gehört der Sport?” in Frankfurt Rede und Antwort. An den Biebricher Schlossgesprächen konnte auf Einladung der DOA Dr. Ben Weinberg teilnehmen. Ein auch künftig weiter guter Austausch mit der DOA konnte so etabliert werden. Jonas Burgheim konnte in Berlin das ZMS bei der Veranstaltung „75 Jahre Europarat – Zum Stand der Menschenrechte“ im Deutschen Bundestag vertreten. Er war dort als auch wiederholt als ZMS-Präsident zu Hintergrund- und Fachgesprächen von Mitgliedern des Deutschen Bundestags und Arbeitsgremien geladen. Im November 2024 fand ein Fachgespräch mit Anne Brasseur, der früheren Berichterstatterin zu Good Governance im Fußball im Europarat, zum Thema Menschenrechte und Sport statt. Schließlich ist noch auf eine Publikation der Genfer Friedrich-Naumann-Stiftung aus dem Frühsommer 2024 inklusive eines Interviews mit Dr. Ben Weinberg zu verweisen, in dem die Arbeit des ZMS auch international aufgriffen und thematisiert wurde. Jonas Burgheim konnte diese Arbeit inhaltlich während seiner Teilnahme am Genfer Forum für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen weiter für das ZMS vertiefen.

All diese Anstrengungen zielten darauf, das Thema Menschenrechte und Sport auf politischer Ebene und gesamtgesellschaftlicher Ebene weiter voranzubringen. Für die Bewältigung der regelmäßigen Vereinsaufgaben und satzungsgemäßen Pflichten sowie als willkommener Begegnungspunkt für die deutschlandweit engagierten ZMS-Mitglieder fand im Mai 2024 die 5. Mitgliederversammlung des ZMS in Berlin statt. Nach dem offiziellen Teil konnte das ZMS die anwesenden Mitglieder zu einer menschenrechtlich ausgelegten Tour durch das Berliner Olympiastadion einladen.

Schließlich ist darauf zu verweisen, dass im Jahr 2024 einige für das ZMS relevante Neugründungen und institutionelle Fortentwicklungen erfolgten. Das ZMS hat als Reaktion hierauf seine Mitgliedschaft in verschiedenen Netzwerken geprüft. Mit dem Neueintritt in den Zusammenschluss von über 60 zivilgesellschaftlichen Organisationen zum Thema Unternehmensverantwortung, dem CorA-Netzwerk für Corporate Accountability, ist das ZMS nun Teil eines starken zivilgesellschaftlichen Verbundes. Über die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Menschenrechte des nationalen CSR-Forums der Bundesregierung konnte das ZMS durch diese Mitgliedschaft menschenrechtliche Kernforderungen an Vertreterinnen von Privatwirtschaft, Zivilgesellschaft und Bundespolitik richten. Ein Forderungspapier wurde hierfür im Vorfeld der EURO 2024 erarbeitet und an relevante Vertreterinnen, Fachpolitikerinnen und sonstige Stakeholder übermittelt. Entwicklungspolitische Foren wie das benbi (Berliner entwicklungspolitisches Bildungsprogramm) wurden für Input und Feedback zur eigenen Arbeit gezielt konsultiert.

Ausblick

Das ZMS hat sich als junger gemeinnütziger Verein ausschließlich durch ehrenamtliches Engagement innerhalb von nur knapp 4,5 Jahren eine beachtenswerte Position innerhalb des Themenfeldes Menschenrechte und Sport in Deutschland erarbeiten können. Es wird als Fachorganisation anerkannt und von relevanten Akteurinnen gesucht.

Am 26. April 2025 wird die fünfte ordentliche Mitgliederversammlung des ZMS in Frankfurt stattfinden. Regelmäßige Beiträge von Vertreterinnen des ZMS-Präsidiums zu geeigneten Fachveranstaltungen, in Vortrags-, Talk- oder Interviewformaten sind zur weiteren Themenstärkung beabsichtigt.

Erklärtes Ziel des ZMS ist es zudem, zusätzliche Mittel für die sich entfaltenden Vereinsaktivitäten, inklusive der Strukturentwicklung und Professionalisierung des Vereins, einzuwerben. Das Schwerpunktthema der Menschenrechtsbildung im und durch Sport soll dabei und dadurch weiter besonders fokussiert werden. Eine Stärkung der eigenen Rolle als allgemeine Anlaufstelle für Menschenrechtsfragen im Sport ist eine gewünschte Perspektive. Die derzeitige ausschließlich ehrenamtliche Arbeit und Geschäftsführung des ZMS verlangt einen großen Einsatz aller Mitglieder und insbesondere des Vereinspräsidiums. Daher wird die Einrichtung einer ehrenamtlichen Geschäftsführung angestrebt. 

Nach außen sind ein zunehmendes Einbringen der ZMS-Inhalte in relevanten Netzwerken und Formaten sowie die weitere Mitteleinwerbung für die Arbeit des ZMS unser Ziel. Hierzu sollen bereits bestehende Verbindungen weiter gestärkt und neue Ansätze gezielt aufgebaut werden. In Zeiten sinkender öffentlicher Mittelansätze für Menschenrechts- und Entwicklungsarbeit ist dies herausfordernd aber auch ein reizvolles Ziel. Außerdem ist es unser Anspruch, in 2025 wieder unseren Runden Tisch „Menschen. Rechte. Sport“ auszurichten. Unter tatkräftigem Einsatz unserer Mitglieder, unseres Präsidiums und einer möglichen künftigen ehrenamtlichen Geschäftsführung sollte uns dies gelingen.

Mit Tatendrang freuen wir uns auf den weiteren gemeinsamen Einsatz für die Achtung und den Schutz der Menschenrechte im und durch Sport! Gerade vor dem Hintergrund der jüngeren politischen Entwicklungen mit einer Tendenz zur allgemeinen Abschwächung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichtanforderungen ist die Arbeit des ZMS aktuell von besonderer Bedeutung.

Unser Danke gilt daher ganz besonders denjenigen, die sich für das ZMS als Mitglieder, Förderer und Unterstützer engagieren. Im Jahr 2024 gilt dies insbesondere auch für eine Spende aus dem Aktionsspieltag für Nachhaltigkeit des Deutschen Fußball-Bunds über 3.800 Euro, die für unsere Arbeit wertvoll war. Wie nicht zuletzt auch die Erbringung von Pro-Bono-Leistungen sind all diese Unterstützungsaktivitäten für uns als Verein unbezahlbar!