ZWECK & AUFGABEN

Auszug aus unserer Satzung

§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur, inklusive des Sports, sowie internationaler Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens. Dies erfolgt in der Hauptsache durch den Einsatz für die Achtung und den Schutz der international anerkannten Menschenrechte im Sport und seinem Umfeld sowie der Verwirklichung der Menschenrechte durch den Sport. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

– die fachliche und dialogfördernde Unterstützung von und Zusammenarbeit mit Akteuren des Sports und des ihn umgebenden nationalen und internationalen Umfelds in Fragen der Menschenrechte;

– die Sammlung, Bündelung und Aufarbeitung von Informationen und Interessenlagen zu Menschenrechten und Sport im Kontext des bestehenden internationalen Menschenrechtsdiskurses sowie ihre Zurverfügungstellung für interessierte und in der Sache besonders betroffene Einrichtungen sowie die (Fach-)Öffentlichkeit;

– die Durchführung von Bildungs- und Entwicklungsmaßnahmen zum Thema Menschenrechte und Sport.

(2) Der Verein unterstützt, engagiert sich und berät u.a. in den folgenden menschenrechtsrelevanten, der Toleranz, internationalen Gesinnung und Völkerverständigung zuträglichen Themenbereichen:

– Transfer der international anerkannten Menschenrechte und der für ihre Verwirklichung erforderlichen Prinzipien (inkl. Good Governance) in den deutschen Sport;

– Menschenrechtliche Sorgfalt im Sport, insbesondere unter Berücksichtigung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und des Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“ der Bundesregierung sowie etwaiger politischer und gesetzlicher Folgemaßnahmen hierzu;

– Interkulturalität, Diversität, Nicht-Diskriminierung, Inklusion, Chancengleichheit und Empowerment im und durch einen menschenrechtsbewussten Sport;

– Rechte von besonders schützenswerten und benachteiligten Gruppen im Sport (z. B. Kinder, Menschen aller Geschlechter und sexuellen Orientierungen (LGBTQ+), Menschen mit Behinderung, politisch/religiös/ethnisch oder sonstig verfolgte und/oder diskriminierte Personen);

– Menschenrechte im nationalen und internationalen Athletenumfeld und Partizipation von Athleten im Diskurs hierzu;

– Ethik und Menschenrechte im grenzüberschreitenden e-Sport;

– Verhältnis von Staat, Sport, Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der Menschenrechte.

(3) Der Verein hat im Rahmen seines Zweckes folgende zentrale Aufgaben:

– Erarbeitung, Errichtung und Funktion einer Kompetenz- und Anlaufstelle für Menschenrechte und Sport, die Bewusstsein schaffen, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und den Völkerverständigungsgedanken stärken und zu internationaler Gesinnung beitragen soll;

– Anregung und Unterstützung des sportpolitischen Diskurses zu Menschenrechten in Politik, Sport, Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft mit dem Ziel der Stärkung der Völkerverständigung und des internationalen Austauschs;

– Förderung der Kenntnis, der Achtung und des Schutzes von Menschenrechten durch alle Organisationen des Sports und des den Sport umgebenden nationalen und internationalen Umfelds;

– Förderung und Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen zur Stärkung der sportbezogenen, internationaler Gesinnung zuträglichen menschenrechtlichen Bildungs- und Entwicklungsarbeit;

– Kommunikation und Fachveröffentlichungen zu Menschenrechten und Sport in Deutschland und im internationalen Umfeld.