WAS SIND MENSCHENRECHTE?
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“
(Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)
Menschenrechte sind universelle und fundamentale Rechte, die für jeden Menschen gelten. Alle Staaten sind völkerrechtlich verpflichtet, die Menschenrechte durch entsprechende Rechtsetzung zu gewährleisten, zu schützen und zu fördern. Alle Menschen haben das Recht, die Einhaltung ihrer Menschenrechte einzufordern. Die Durchsetzung der Menschenrechte ist eine der größten Herausforderungen auf dem Weg zu ihrer Verwirklichung. Menschenrechte beschreiben daher stets auch eine anzustrebende Utopie von einer Welt in Gleichheit, Gerechtigkeit und Frieden. Diese Zielsetzung wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in der 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommenen und bis heute grundlegenden Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) formuliert.
Menschenrechte sind unteilbar, unveräußerlich und universell. Das heißt sie sind ihrer Gesamtheit zu achten, können niemandem entzogen oder abgelegt werden und gelten für alle und jederzeit „ohne irgendeinen Unterschied, etwa aufgrund rassistischer Zuschreibungen, nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand“ (Artikel 2 AEMR).
Zu den Menschenrechten zählen bürgerliche und politische Freiheits- und Beteiligungsrechte ebenso wie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Zu ersteren gehören z. B. das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, die Religions-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit und die Gleichheit vor dem Gesetz. Zu letzteren sind beispielsweise die Rechte auf Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Bildung und die Beteiligung am kulturellen Leben zu zählen.
Zwar ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte bis heute das bekannteste Menschenrechtsdokument, tatsächlich ist sie jedoch nur eine politische Absichtserklärung und somit rechtlich nicht bindend. Erst ihre Konkretisierung durch den Zivilpakt und den Sozialpakt der Vereinten Nationen im Jahr 1966 machte den Menschenrechtsschutz für Staaten, die sie verbindlich annehmen (“ratifizieren”), völkerrechtlich zur Pflicht. Fortgeschrieben und konkretisiert werden sie heute durch sieben spezielle UN-Konventionen. Sie alle sind ebenso von ratifizierenden Staaten einzuhalten. Nicht alle Staaten haben diese Pakte und Konventionen aber ratifiziert. In Deutschland ist dies beispielweise für die UN-Wanderarbeiter-Konvention noch nicht der Fall.
Neben weltweiten Menschenrechtsabkommen gibt es in Europa, auf dem afrikanischen und dem amerikanischen Kontinent sowie im arabischen Raum (Arabische Liga) regionale Menschenrechtsverträge. In Europa sind die Menschenrechte beispielsweise in der 1950 von den Mitgliedstaaten des Europarats angenommenen Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert. Auch die Europäische Union hat eine seit dem Jahr 2009 gültige Grundrechtecharta, in der sie ihren Bürgerinnen und Einwohnerinnen Menschenrechte garantiert.
Viele demokratische Staaten haben grundlegende Menschenrechte zur nationalstaatlichen Einbettung und Durchsetzbarkeit in ihre Verfassungen überführt. In Deutschland ist dies insbesondere durch die Grundrechte in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes der Fall. Die Verwirklichung der Menschenrechte ist ein kontinuierlicher gesellschaftlicher Auftrag. Sie ist durch eine bloße Verankerung in der Rechtsetzung eines Staates längst nicht erfüllt. Vielmehr sind Menschenrechte lebensnah in einem andauernden Prozess zu garantieren, einzufordern und umzusetzen. Ihre Auslegung sollte sich dabei nach der Entwicklung gesellschaftlichen Lebens richten und diese stets angemessen aufgreifen. Größe und Globalität des menschenrechtlichen Anspruchs machen das zu einer Herausforderung.
Weitere allgemeine Informationen über die Menschenrechte stellen das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Bundeszentrale für politische Bildung zur Verfügung.
Die Menschenrechts-NGO Amnesty International hat zudem ein dreiminütiges Erklärvideo erstellt, das Menschenrechts-Grundlagen eingängig erläutert.